Aus den Clubs
Veröffentlicht am: 05.09.2026 12:18, Lesezeit: 5 Minuten

Golfclub Waldeck: Vorstand sucht nach Clubhaus-Käufer

Realistische Zahlen gesucht: Welcher Verkehrswert ist für das Waldecker Clubhaus anzusetzen? Die Gutachten der letzten Jahre legen eine Summe zwischen 600.000 und 650.000 Euro nahe – ohne das Inventar zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Waldecker Mitgliederversammlung im Frühjahr kam der mögliche Verkauf des Clubhauses und die Abgabe der noch gepachteten Flächen auf die Agenda. Vorstandsmitglied Torsten Müller verwies auf ein Gutachten von Mirko Gut aus dem Mai 2015, das anlässlich der damaligen Insolvenz erstellt worden war. „Seinerzeit war die Rede von einer Fläche von 600 Quadratmetern und einem Verkehrswert in Höhe von 514.507,50 Euro“, konstatierte er.

Aktueller Verkehrswert von etwa 600.000 Euro

Seither stieg der Bauwert-Preisindex von 1,11 auf 1,95 Euro. Die ursprüngliche Sickergrube wich einer intakten Pumpenanlage im Wert von 35.000 Euro. Andererseits kommt eine Alterswert-Minderung von rund 15 Prozent ins Spiel. Insofern ergibt sich auf der erwähnten Grundlage ein aktueller Verkehrswert von etwa 600.000 Euro. Die Gemündener Bank bewertet das Gebäude in ihrem Kurzgutachten gar mit 650.000 Euro – ohne Inventar.

Melanie Valentin erklärte: „Ein neues Gutachten wäre auch aus energetischer Sicht sinnvoll.“ Dies sei bei einigen Banken für einen Betrag von 500 € (plus Steuern) zu haben. Der Vorstand machte deutlich: Sollte das Gebäude im Besitz des Clubs bleiben, müssten sich die Mitglieder verstärkt einbringen. Die laufenden Kosten summieren sich auf rund 40.000 Euro pro Jahr.

Zweijährige Übergangsfrist für die Nutzungsänderung

Auch eine Nutzungsänderung war angefragt worden. Der Bebauungsplan sieht in dem Kontext eine zweijährige Übergangsfrist vor. Die Stellungnahme von Claus Wetekam, Hauptamtsleiter der Stadt Waldeck, vom 19. März sieht so aus: „Der Wunsch des Golfclubs nach einer optimalen Nutzung des Clubheims ist verständlich und nachvollziehbar. Allerdings sind derzeit im rechtsgültigen B-Plan eindeutige Festsetzungen zur Nutzung des Gebäudes getroffen. Derzeit ist eine Sonderbaufläche „Golfclubgebäude und Golfhotel“ verbindlich festgelegt.

Golfclubgebäude und ein Golfhotel als einzige Option?

Zulässig sind die Anlagen für ein Golfclubgebäude und ein Golfhotel sowie die der Versorgung des Gebietes, also des Golfplatzes, dienenden Schank- und Speisewirtschaften. Zulässig ist derzeit auch nur eine Betriebswohnung im Gebäude für den Betriebsinhaber, Aufsichtspersonen oder Bereitschaftspersonal.

Das Gebäude darf also streng genommen derzeit nur im Zusammenhang mit dem Golfplatz genutzt werden. Somit ist für eine gegebenenfalls geplante Umnutzung des Clubhauses die Änderung bzw. Neuerstellung des B-Planes erforderlich. Bei weitreichenden Änderungen, wie einem Wohnmobil-Stellplatz, ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Bauleitplanverfahren klärt weitere Nutzungsmöglichkeiten

Für eine geplante Nutzungsänderung ist folglich die Anpassung bzw. Änderung des Bebauungsplanes und vielleicht sogar des Flächennutzungsplanes unumgänglich. Inwieweit seitens der Genehmigungsbehörden im Zuge der erforderlichen B-Plan-Änderung auch einer reinen Nutzung als Wohngebäude zugestimmt würde, müsste dann im Bauleitplanverfahren geklärt werden.

„Aus unserer Sicht raten wir daher dringend dazu, die Thematik im Zusammenhang mit der ohnehin anstehenden B-Plan-Änderung des Golfplatzgeländes zu sehen und gemeinsam das weitere Vorgehen zu beraten. Die vorgesehenen zukünftigen Nutzungen des bisherigen Golfplatzes und des bisherigen Vereinsheims sollten schon aufeinander abgestimmt sein, damit es bei beiden vorgesehenen Nutzungen nicht zu einem Widerstreit der Interessen kommt", so  Claus Wetekams.

Er erklärt weiter, dass die vorgesehene Änderung der Bauleitplanung dann der entsprechenden Beschlüsse der politischen Gremien im nötigen Bauleitplanverfahren bedarf.

DrachenFest UG als zukünftiger Betreiberin des Golfplatzgeländes

„Wir würden zur weiteren Vorgehensweise gern zu einem runden Tisch mit Vertretern des Golfclubs, der Waldeckischen Domanialverwaltung als Eigentümerin des Golfplatzgeländes und der DrachenFest UG als zukünftiger Betreiberin des Golfplatzgeländes einladen, um eine einvernehmliche künftige Nutzung sowohl des Clubhauses mit dem verbleibenden Golfplatzgelände als auch des künftigen Veranstaltungsgeländes des Drachenfestes einvernehmlich aufeinander abzustimmen", spricht Wetekams.

„Bezüglich der Neufestsetzung des Grundsteuermessbetrages sollte umgehend ein Antrag an das Finanzamt gestellt werden. Sie haben absolut recht, dass der Messbetrag für das Grundstück neu festgesetzt werden muss, wenn eine Nutzung als Golfplatz nicht mehr gegeben ist", räumt Wetekams ein.

„Aber auch das hängt von der geplanten bzw. bauleitplanerisch festgesetzten neuen Nutzung des Clubheims ab. Hier sollten die Grundstückseigentümer vielleicht auch gemeinsam das Gespräch mit dem Finanzamt suchen, da diese Problematik auch grundsätzlich die Restfläche des Golfplatzes betrifft.“ Soweit die Ausführungen Claus Wetekams.

Duldungsrecht für den ehemaligen Golfclub Waldeck

„Somit sind wir aktuell nur geduldet“, stellte Präsident Horst Kleinschmidt fest. Wenn verkauft werden sollte, müsse an die offenen Forderungen sowie an die notwendigen Rückstellungen gedacht werden.

Fritz Klug sagte, es mache aus seiner Sicht nur dann Sinn, das Clubhaus im eigenen Besitz zu erhalten, wenn auch Golf gespielt werde. Er habe mit Repräsentanten des Drachenfestes gesprochen, die „großes Interesse“ am Clubhaus signalisiert hätten.

Die Suche nach einem geeigneten Käufer

In der Folge beschloss die Versammlung auf Stephan Alts Antrag hin, den Vorstand zu ermächtigen, im Sinne des Clubs zu handeln und nach einem geeigneten Käufer der Immobilie „zu einem interessenwahrenden Preis“ zu suchen. 33 Mitglieder stimmten dafür, sechs dagegen, drei enthielten sich. „Sollten wir einen geeigneten Käufer finden, wird die Mitgliederversammlung final über eine Entscheidung abstimmen“, fasste der Präsident zusammen.

Das Ende des Golfclubs Waldecks...

Wie sieht es mit den weiteren, noch gepachteten Flächen aus? Der Vertrag zu dem Abschnitt, der der Katholischen Kirche hinter und an Spielbahn 7 gehört, läuft Ende 2026 aus. Die Fläche an den Spielbahnen 1 und 9 muss noch länger gepachtet werden. Aufgrund des Vertrags kann es passieren, dass die Flächen zum aktuellen Richtwert gekauft werden müssen, wenn der Pächter diese nicht mehr benötigen sollte.

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Fotonachweis: Rainer Lomen

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